Fazit
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine bundeseinheitliche Verkehrssteuer auf den Besitz zugelassener Kraftfahrzeuge. Sie dient vor allem der Finanzierung staatlicher Aufgaben im Straßenbau und in der Verkehrssicherheit und setzt zugleich einen umweltpolitischen Anreiz, indem sie technische Merkmale wie Hubraum und CO₂-Emissionen in die Berechnung einbezieht. Seit Juli 2009 schlägt der CO₂-Ausstoß zusätzlich zum Hubraum zu Buche, wodurch emissionsarme oder vollelektrische Fahrzeuge steuerlich entlastet werden. Fahrzeughalter erhalten nach der Zulassung einen Steuerbescheid vom zuständigen Hauptzollamt – in Salzgitter also vom Hauptzollamt Salzgitter – und entrichten die Steuer in der Regel jährlich, oft in vier Quartalsraten. Bei Fahrzeugabmeldung oder -verkauf wird der bereits gezahlte Betrag anteilig erstattet. Zahlreiche Sonderregelungen gewähren Ausnahmen oder Vergünstigungen, etwa für Elektroautos (Steuerbefreiung bis 2030), Oldtimer mit H-Kennzeichen, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder gemeinnützige Organisationen. Politisch wird derzeit über eine noch stärkere Ausrichtung an CO₂-Emissionen, die Einführung einer Mobilitätsabgabe und die digitale Automatisierung von Steuerbescheiden diskutiert. Bis auf weiteres bleibt die Kfz-Steuer ein wesentlicher Kostenfaktor für Fahrzeughalter und ein zentrales Instrument zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens.