Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die alle zwei Jahre (erste Prüfung nach drei Jahren) die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen sicherstellt. Sie wird bei anerkannten Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt und endet mit der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen. Geprüft werden Fahrwerk, Bremsanlage, Lenkung, Beleuchtung, Karosserie/Unterboden, Reifen und Abgaswerte sowie auf auslaufende Betriebsmittel.
Bei Mängeln erfolgt eine Mängelkarte; innerhalb eines Monats darf die Nachprüfung gebührenfrei stattfinden. Überschreitet man die Frist um mehr als zwei Monate, drohen Bußgelder ab 15 Euro, ab acht Monaten bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für Oldtimer und vor 1989 zugelassene Fahrzeuge gelten abweichende Regelungen.
Für den Autoankauf ist ein frischer HU-Bericht ein Qualitätsmerkmal: Er signalisiert sofortige Einsatzbereitschaft und erhält den Marktwert. Fehlt die Plakette, mindert das den Preis, da Reparatur- und HU-Kosten anfallen. Fahrzeughalter sollten vorab Scheinwerfer, Blinker, Wischer, Öl-, Brems- und Kühlflüssigkeitsstände sowie Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 mm) prüfen und kleine Roststellen beheben. Eine Vorab-Inspektion in der Werkstatt kann weitere Überraschungen verhindern. Mit sorgfältiger Vorbereitung und Einhaltung der Fristen minimiert man Mängel, Bußgelder und Fahrrisiken – und steigert zugleich den Verkaufswert.