Händlerkennzeichen, oft als rote Überführungskennzeichen bezeichnet, sind amtliche Kennzeichen für Autohändler, Kfz-Werkstätten und Prüfstellen. Sie ermöglichen den flexiblen und legalen Einsatz von geprüften oder im Handel befindlichen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, ohne jedes Fahrzeug einzeln zulassen zu müssen. Die Vergabe regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antragsteller müssen einen Gewerbeschein oder eine Werkstättengenehmigung vorlegen und eine pauschale Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. In Salzgitter erfolgt die Beantragung meist über die örtliche Zulassungsstelle – inzwischen häufig per kombiniertem Online-/Postverfahren.
Im Autoankauf spielen Händlerkennzeichen eine zentrale Rolle: Sie erlauben sofortige Probefahrten, kostensparende Überführungsfahrten über Stadt- und Landesgrenzen hinweg sowie Fahrten zur Haupt- oder Abgasuntersuchung, ohne jedes Mal neue Kennzeichen oder Kurzzeitversicherungen zu besorgen. Neben den roten Kennzeichen existieren grüne Kurzzeitkennzeichen (max. fünf Tage, primär für Privatpersonen) und gelbe Ausfuhrkennzeichen (10–365 Tage für Exportfahrzeuge). Die Gesamtkosten setzen sich aus Ausstellungsgebühr, Schilderkosten und pauschaler Versicherungsprämie zusammen, wobei Rabatte bei mehreren Kennzeichen oder Vorauszahlungen möglich sind. Entscheidend sind die ausschließliche betriebliche Nutzung sowie der technisch einwandfreie und HU-gerechte Zustand aller Fahrzeuge. Für Käufer bieten Händlerkennzeichen realistische, versicherte Probefahrten. Eine konsequente Einhaltung aller Vorschriften vermeidet Bußgelder und sichert eine rechtssichere Fahrzeugbewegung – zum klaren Vorteil von Händlern und Käufern im dynamischen Umfeld des Autoankaufs.