Der Angebotspreis ist der vom Ankaufspartner – Händler, Ankaufsdienstleister oder Privatinteressent – vorgeschlagene Kaufbetrag für ein Fahrzeug und bildet die verbindliche Basis jeder Verkaufsverhandlung. Er unterscheidet sich vom internen Wunsch- oder Verkaufspreis des Verkäufers, da er als konkretes Angebot an den Verkäufer gerichtet ist. Zur Ermittlung fließen technische Daten (Kilometerstand, Baujahr, Motorleistung), Sonderausstattungen, Zubehör und der allgemeine Fahrzeugzustand (Unfallschäden, Reparaturhistorie, Korrosionsschutz) ein. Eine Fahrzeuginspektion vor Ort oder eine digitale Bewertung per Fotos/Video sichert die Vollständigkeit der Daten.
Marktbedingungen wie regionale Nachfrage, saisonale Schwankungen und Trends (etwa E-Autos) beeinflussen das Ankaufbudget und damit den Angebotspreis zusätzlich. In der Verhandlungsphase dient er als Ausgangspunkt für Gegenangebote. Verkäufer sollten den Preis überprüfen, indem sie mehrere Ankäufer befragen, Marktwertvergleiche durchführen oder Wertgutachten einholen. Eine vollständige Dokumentation aller Fahrzeugunterlagen, Inspektionsnachweise und Reparaturrechnungen steigert das Vertrauen des Käufers und damit oft den Angebotspreis.
Rechtlich ist der Angebotspreis grundsätzlich unverbindlich, solange kein Kaufvertrag zustande kommt; Änderungen oder Rücknahme sind möglich. Erst mit Vertragsabschluss wird er Grundlage der Rechnungsstellung. Wer die Einflussfaktoren kennt und transparent kommuniziert, kann seine Verhandlungsposition stärken und den bestmöglichen Preis erzielen.