Die Abmeldung stellt den offiziellen Abschluss der Fahrzeugzulassung dar und ist daher essenziell nach jedem Autoankauf oder -verkauf. Innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach Vertragsabschluss sollten Sie Ihr Fahrzeug bei der Salzgitterer Zulassungsstelle abmelden, um weiterlaufende Steuerforderungen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Benötigt werden mindestens Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I), evtl. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II), Kennzeichen oder eVB-Nummer sowie ein Ausweis mit Meldebescheinigung. Bei Bevollmächtigung ist zusätzlich eine Vollmacht samt Ausweiskopie erforderlich.
Salzgitter bietet sowohl die digitale Abmeldung per eID und eVB-Code über das Online-Portal als auch den klassischen Behördengang an – letzterer ermöglicht persönliche Rückfragen, erfordert aber Wartezeiten oder eine Terminbuchung. Nach erfolgreicher Abmeldung entfällt die Kfz-Steuer automatisch, Ihre Haftpflichtversicherung endet und Sie können anteilige Beiträge zurückerhalten. Um Gebühren zwischen 7,50 € und 11,50 € zu sparen, empfiehlt sich die Online-Terminbuchung und das rechtzeitige Einreichen der Abmeldebestätigung bei der Versicherung.
Eine sorgfältige Abmeldung sichert Sie gegen Nachforderungen, Bußgelder und Haftungsansprüche ab und schließt den Verkaufsprozess rechtlich sauber ab.