Fazit:
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist in Deutschland unerlässlich und muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Er dokumentiert fahrrelevante Daten wie Kennzeichen, FIN, Motorleistung, Schadstoffklasse, Achslasten und Sonderausstattungen. Damit gewährleistet er bei Kontrollen, Unfällen oder Pannen schnelle Auskunft und rechtliche Sicherheit. Fehlt der Schein, drohen Bußgelder oder die Weiterfahrtserlaubnis wird vorübergehend untersagt.
Für Käufer liefert der Fahrzeugschein zentrale Hinweise auf Fahrzeughistorie und Ausstattung: Ein Abgleich von FIN, Motorkennbuchstabe und Schadstoffklasse mit den technischen Komponenten sowie die Überprüfung von Sonderausstattungen schützt vor bösen Überraschungen und schafft eine faire Verhandlungsbasis. Verkäufer sollten dafür sorgen, dass alle nachgerüsteten Teile – etwa Felgen oder Reifenfreigaben – eingetragen sind und Kilometerstand im Scheckheft übereinstimmt, um Reklamationen zu vermeiden und den Verkaufspreis zu optimieren.
Geht der Schein verloren oder wird er beschädigt, kann bei der Zulassungsstelle eine Ersatzbescheinigung beantragt werden (Ausweis und eidesstattliche Versicherung erforderlich, Gebühren 10–20 Euro). Bis zur Ausstellung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden.
Käufer und Verkäufer in Salzgitter sollten zusätzlich den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) prüfen, da er den Eigentümer ausweist und für Ummeldungen nötig ist. Insbesondere vor dem Übergabetermin empfiehlt sich eine vollständige Überprüfung beider Dokumente, Kopien anzufertigen und alle Unterschriften gemeinsam im Kaufvertrag zu leisten – so gelingt der Auto-Ankauf rechtssicher und reibungslos.